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Kaufpreistransfer

Gerade bei Geschäften mit Fremden ist immer wieder die Befürchtung groß, dass eine der Parteien ihren Pflichten - obwohl vertraglich geregelt - nicht nachkommt.

Dieser Sorge können wir entgegenwirken. Gegen eine geringe Aufwandsentschädigung kann der Kaufpreis nach Abschluss des Kaufvertrages auf ein Sonderkonto von Genicum über wiesen werden. Ist die Domain überschrieben, wird der Betrag dem Verkäufer überwiesen. Scheitert der Domaintransfer, wird dieser Betrag wieder an den Käufer übertragen

 

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