| Kaufpreistransfer
Gerade bei Geschäften mit Fremden ist immer wieder die
Befürchtung groß, dass eine der Parteien ihren Pflichten - obwohl
vertraglich geregelt - nicht nachkommt.
Dieser Sorge können wir entgegenwirken. Gegen eine
geringe Aufwandsentschädigung kann der Kaufpreis
nach Abschluss des Kaufvertrages auf ein Sonderkonto von Genicum über
wiesen werden. Ist die Domain überschrieben, wird der Betrag dem
Verkäufer überwiesen. Scheitert der Domaintransfer, wird dieser Betrag
wieder an den Käufer übertragen
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